Die vorliegende Studie stellt die Phase 1 der zweiphasigen Projektabwicklung zur Erstellung eines Limnologischen Konzeptes für den Nationalpark Gesäuse dar. Grundlage für die Erstellung des Konzeptes ist der 6(2) der Nationalparkverordnung, in dem es heißt: Die Nationalparkverwaltung hat ein limnologisches Konzept zu erstellen und im Rahmen der fischereirechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Auf der Grundlage dieses Konzeptes soll die Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt und der genetischen Variabilität sowie das Fortkommen des heimischen Tierbestandes sichergestellt und gefördert werden.
In seiner Grundkonzeption, die durch die Ausschreibungsunterlagen vom Februar 2008 vorgegeben wird, überschreitet das Konzept den fachlichen Rahmen der Limnologie deutlich und befasst sich neben den Schutzgütern des Gewässers selbst auch mit den flussgeprägten Begleitlebensräumen und deren naturschutzrelevanter Artenausstattung. Dieser erweiterte thematische Bezug gilt insbesondere für die Phase 1, welche für die in der Ausschreibung taxativ aufgezählten Schutzgüter die Dokumentation und Bewertung des Ist-Zustands, die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs sowie die Erstellung eines Monitoringkonzeptes umfasst.
Für die Phase 2 ist mit Erhebungen des Makrozoo- und Phytobenthos und der Bewertung des ökologischen Zustandes der Gewässer nach der Wasserrahmenrichtlinie eine Fokussierung auf die limnologischen Aspekte i. e. S. Vorgesehen. Die Ausarbeitung der Phase 1 des Konzeptes beruht zur Gänze auf dem zu den einzelnen Schutzgütern vorhandenen Schrifttum. Eigene Kartierungen oder Erhebungen vor Ort sind in dieser Projektphase nicht, eigene gutachterliche Interpretationen nur in beschränktem Ausmaß vorgesehen.